
Der Oberste Gerichtshof hielt die von der Verteidigung von Nini Johana Úsuga alias la Negra, Schwester des ehemaligen paramilitärischen Führers alias Otoniel, eingereichten Rechtsmittel für ungültig, mit denen er seine Auslieferung beenden wollte. Das Gericht versicherte, dass die Klagen, von denen eine um Informationen über Migrationsbewegungen von Frauen bittet, und eine andere darüber, ob sie eine gerichtliche Akte hat, für den Fall nicht relevant sind, weshalb sie nicht bearbeitet wurden.
In der Entwicklung...
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